Projekte zum Sanierungsrecht
Vorbereitende Sanierungsuntersuchungen von Bad Oeynhausen bis Bonn
Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist über einen langen Zeitraum aus dem Fokus der Stadtplanung geraten. Erst in den vergangenen zehn bis 15 Jahren erfährt dieses Instrument peu à peu eine Renaissance – und das zu Recht. Seitdem beraten wir Kommunen, wie sie das Sanierungsrecht als Instrument der Flächendisposition einsetzen können, ganz aktuell auch bei gewerblichen Bestandslagen. Bei zunehmender Knappheit von Neuflächen ist es heute unerlässlich, Flächen im Bestand zu qualifizieren oder neu zu nutzen. In den vergangenen Jahren haben wir verschiedene Vorbereitende Sanierungsuntersuchungen mit sehr unterschiedlichen Ausgangslagen und Problemstellungen bearbeitet.
Es wird im Rahmen unserer VUs immer die Frage beantwortet, ob die vorliegenden städtebaulichen Substanz- und Funktionsmängel derart weitgreifend sind, dass sie eine Anwendung des Sanierungsrechts begründen. Aber auch die Bewertung der Umsetzbarkeit und der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen erfassen wir mit unterschiedlichen Beteiligungsformaten. Mit dem städtebaulichen Sanierungsrecht können wir als Planende sowie die Politik bei den aktuellen Herausforderungen der Zeit deutlich mutiger werden. Schauen Sie gerne auch in die Ausgabe unseres europlans 1/2024. Dort stellen wir unsere Haltung und verschiedene Projektbeispiele ausführlich vor.