Erklärung zur Barrierefreiheit

Uns ist es wichtig, die Inhalte dieser Internetseite Menschen mit Behinderungen durch digitale Barrierefreiheit zugänglich zu machen. Die Benutzerfreundlichkeit wird ständig verbessert, wobei wir die entsprechenden Standards (WCAG, BITV und der Norm EN 301 549) anwenden.

Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung, durchgeführt im Mai 2025. Die Erklärung wurde nach der Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zuletzt überprüft am 25.05.2025.

Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter stadtplanung-dr-jansen.de veröffentlichte Webseite der Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite der Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH ist mit den Anforderungen größtenteils vereinbar. Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht den Richtlinien:

Die eingebundenen PDFs des Magazins europlans (erreichbar unter dem Navigationspunkt Europlan) sind nicht barrierefrei. Begründung: Bedingt durch den Aufwand konnte dieser Punkt bislang nicht umgesetzt werden.

Diese Einschätzung beruht auf einer vom 28.05.2025 durchgeführten Selbstbewertung durch die Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH.

Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie als Nutzer Mängel an der Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit. Wir reagieren so schnell wie möglich, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Kontakt und Ansprechpartnerin:
Ursula Mölders
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Neumarkt 49
50667 Köln
Fon 0221 94072-0
sekretariat@stadtplanung-dr-jansen.de

Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsstelle
Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist (6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
oder über die Internetseite der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen unter Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik