Schloss-Stadt Hückeswagen
Bebauungsplan 76 Hückeswagen West III
Die Schloss-Stadt Hückeswagen verfolgt das Ziel, die letzte großflächige gewerbliche Entwicklung, die aufgrund des rechtswirksamen Flächennutzungsplans von 2004 möglich ist, umzusetzen. Mit der Bauleitplanung BP 76 West III werden insbesondere für die lokal ansässigen Gewerbebetriebe geeignete Flächen bereitgestellt, um die Möglichkeit zur Sicherung und Erweiterung ihrer Standorte in der Schloss-Stadt Hückeswagen anzubieten. Die Ortslagen Junkernbusch und Kammerforsterhöhe sind in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen, um hier eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen, die aufgrund des derzeitigen planungsrechtlichen Status nach § 35 BauGB nicht zulässig ist. Viele der Anregungen, die im Verfahren eingegangen sind und berücksichtigt werden konnten, gehen in die Richtung eines zeitgemäßen und attraktiven Gewerbegebiets.